Hot Dogs! Hunde in heißen Autos – Nein danke!
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Im
Sommer können Autos sich schnell erhitzen und für
eingesperrte Hunde zur tödlichen Gefahr werden! Helfen
Sie und verbreiten Sie unser Poster!
Die meisten Menschen freuen sich auch in diesem Jahr wieder
auf die heißen Tage. Doch für unsere vierbeinigen
Begleiter kann die Hitze schnell zur Todesfalle werden
– besonders, wenn Bello und Co. einfach im Auto zurückgelassen
werden. „Es waren doch nur ein paar Minuten“,
bekommt man häufig zu hören. Doch schon kurze
Zeit genügt, dass sich das Innere eines Autos an
einem heißen Sommertag auf bis zu 70° Celsius
aufheizt, und auch ein im Schatten geparktes Fahrzeug
oder leicht geöffnete Fenster können keine Abhilfe
schaffen.
Da Hunde nur wenige Schweißdrüsen haben und
sich hauptsächlich über Hecheln abkühlen,
erleiden sie im heißen Wageninneren schnell irreparable
Hirnschäden oder gar einen Herzschlag.
Derartige Tragödien ereignen sich leider noch immer
viel zu häufig. Erst in diesem Jahr sind bereits
mehrere Hunde in überhitzten Autos, unter anderem
in Nürnberg und am Europapark Rust, qualvoll gestorben.
Ein Tier hatte Augenzeugen zufolge scheinbar noch vergeblich
mit dem Kopf gegen die Scheibe geschlagen. Als die Polizei
eintraf, war der Hund jedoch bereits tot.
Aus diesem Grund hat PETA Deutschland e.V. ein Poster
zum Thema erstellt, das man sich ausdrucken und an öffentlichen
Orten anbringen kann. Geeignet wären beispielsweise
(auf Anfrage) Supermärkte, Tierarztpraxen oder auch
das eigene Auto!
Je mehr Menschen über diese Gefahr Bescheid wissen,
desto mehr Leid bleibt den Hunden erspart.
Wenn Sie einen Hund an einem warmen Tag im Auto
sehen, gehen Sie bitte nicht einfach weiter! Suchen Sie
den Besitzer des Wagens, und sollte dieser nicht schnell
aufzufinden sein, rufen Sie sofort die Polizei!
Befindet sich der Hund bereits in Todesgefahr, liegt es
an Ihnen, das Leben eines Tieres gegen eine mögliche
Sachbeschädigung abzuwägen.
Wenn der Hund bereits Anzeichen einer Überhitzung
aufweist, wie eine dunkle Zunge, glasige Augen oder starkes
Hecheln, dann sollten Sie in Betracht ziehen, eine Scheibe
einzuschlagen. Dies kann unter Umständen rechtliche
Konsequenzen nach sich ziehen, doch sollte das Leben eines
Hundes diese natürlich überwiegen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe, die
Leben rettet!
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Hot Dogs! Hunde in heißen Autos – Nein
danke!
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Information von Tasso.net im Juli 2014:
TASSO informiert zur Rechtslage für Helfer
Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. rät: Bei Befreiung von Hunden aus aufgeheizten Autos Zeugen und Polizei hinzuziehen
Wer einen Hund in einem geparkten Auto sieht und eine Notsituation für das Tier erkennt, darf eingreifen. TASSO erklärt, welche Voraussetzungen geschaffen sein müssen und worauf besonders zu achten ist.
Hattersheim, 03.07.2014 – In jedem Jahr gibt es viele warme Tage, die Hund und Frauchen oder Herrchen gleichermaßen genießen. Frühlingshafte 20 Grad reichen aber bereits aus, um das Innere eines Wagens binnen Minuten auf extrem hohe Temperaturen aufzuheizen. Für jeden Menschen sind diese Gradzahlen selbst im Schatten viel zu viel – erst recht für einen Hund. Dennoch lassen viele ihr Tier im Auto zurück. Bereits der kurze Gang zum Bäcker oder in die Apotheke kann für den im Auto geparkten Hund zur Lebensgefahr werden.
„Feuerwehr und Polizei dürfen in solchen Situationen in jedem Fall eingreifen“, erklärt Philip McCreight, Leiter von TASSO. „Auch verantwortungsbewusste Mitmenschen sind ausdrücklich aufgefordert, dabei zu helfen, das Leben des Tieres zu retten.“
Folgendes sollten Sie dabei beachten:
- Rufen Sie die Polizei oder die Feuerwehr.
- Notieren Sie sich alle wichtigen Daten: Datum, Ort, Uhrzeit, Automarke, Farbe und Kennzeichen des Wagens. Dokumentieren Sie den Vorfall, wenn Sie können, mit Fotos.
- Suchen Sie Zeugen, die die Geschehnisse bestätigen können, und notieren Sie sich deren Telefonnummer und Anschrift.
- Erstatten Sie zur Sicherheit Strafanzeige wegen Tierquälerei.
Wenn die Situation so eilig ist, dass nicht länger auf das Eintreffen der Polizei oder Feuerwehr gewartet werden kann, darf man den Hund selbst befreien. Dabei gilt es jedoch, äußerste Vorsicht vor allem bei der Beschädigung des Fahrzeugs walten zu lassen. Denn: Bei der Befreiung des Tieres wird unumgänglich fremdes Eigentum beschädigt. Darum ist es ratsam, dem Wagen so wenig Schaden wie möglich zuzufügen und dabei weder Front- noch Heckscheibe, sondern besser ein Seitenfenster einzuschlagen. Rechnen Sie jedoch damit, dass es dazu kommen kann, dass seitens des Fahrzeughalters Strafanzeige erhoben wird. Kommt es dazu, können sich Betroffene auf den rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB berufen. Umso wichtiger ist es, Zeugen für den Vorfall zu haben und die Polizei zu verständigen. Telefonnummer und Anschrift der Zeugen sind wichtig. Der notwendige Polizeieinsatz jedenfalls geht nicht zu Ihren Lasten: Die entstandenen Kosten hat nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (AZ 12 A 10619/05) der Hundebesitzer zu tragen. |
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